Marokko Rundreisen im Land der Königsstädte & Sahara Dünen

Die Perle Nordafrikas per Privat- oder Mietwagenreisen entdecken
Souks & Basare - Atlasgebirge - Wüsten & Oasen - Traumstrände

Marokko ist eines der facettenreichsten Reiseländer im Norden Afrikas. Altorientalische Lehmdörfer, königliche Städte, weite Wüstenlandschaften und paradiesische Oasen

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machen das Königreich Marokko zu einem abwechslungsreichen Reiseziel für Rundreisen mit orientalischem Flair, welches ganzjährig besucht werden kann.

Durch die kontrastreichen Regionen des Landes ist Marokko ein eindrucksvolles und sehr beliebtes Reiseziel. Denn jede Region besitzt einen einzigartigen Charme: der Nordwesten – reich an Kultur und geschichtsträchtigen Städten, der wilde Südosten im Gebiet der Westsahara, die mächtigen Gebirgsketten des Atlasgebirge und die malerischen Küstenorte des Südwestens.

Im Nordwesten begegnen Sie unteranderem den königlichen Städten Marrakesch, Rabat, Meknés und Fés. Reich an religiöser und kultureller Geschichte trifft hier Tradition auf Moderne. Pulsierende Altstädte, bunte und trubelige Märkte mit traditionellen Waren und imposante Sehenswürdigkeiten wie die vielen Moscheen, Paläste und Festungen zeigen, dass diese Orte nicht ohne Grund zu UNESCO-Weltkulturerbestätten erklärt wurden. Auch Casablanca – eine Stadt, die nicht zuletzt wegen Hollywoodverfilmungen Bekanntheit erlangte – ist hier gelegen und ist Marokkos bedeutendste Wirtschaftsmetropole.

Eine Fahrt entlang des Atlasgebirges führt Sie zu berühmten Orten, wie das aus blauweiß getünchten Häusern bestehende Dorf Chefchaouen – die blaue Perle Marokkos- und Beni-Mellal. Auch viele weitere hübsche Bergdörfer mit atemberaubenden Ausblicken auf die umliegende Gebirgskette werden Sie hier entdecken. Großartige Naturschauspiele, wie die Ouzoud-Wasserfälle lassen Sich hier bestaunen und auch einheimische Tierarten können mit etwas Glück erspäht werden.

Weiter südöstlich im Gebiet der Westsahara begegnet Ihnen eine kontrastreiche Natur: endlose Wüstenlandschaften und verwunschene Oasen werden Sie hier vorfinden. Versteckt zwischen riesigen Dünen und paradiesischen Palmenhainen sind sagenumwobene Berberdörfer wie Merzouga, Aid Ben Haddou, Ouarzazate, Skoura und Boumalne Dades gelegen. Diese traditionellen Dörfer, zu ihrer Zeit ganz aus Lehm erbaut – waren nicht zuletzt auch Kulisse berühmter Verfilmungen.

Malerische Küstenorte wie Agadir im Südwesten eignen sich schließlich hervorragend, um eine Rundreise durch Marokko mit einem Badeurlaub und Stranderholung bei Sonnengarantie abzuschließen.

Tauchen Sie ein in die magische Welt des Orients!

 

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Highlights, die Sie erleben sollten

Marrakesch

Marrakesch

Marrakesch trägt viele Beinamen, wie das “Land Gottes” oder auch aufgrund der roten Lehmhäuser und Festungsmauer die “rote Stadt”. Obgleich die einstige Hauptstadt Marokkos eine moderne Stadt ist, so ist sie auch eine traditionsreiche mit vielen berühmten Sehenswürdigkeiten. Ein Besuch der wunderschönen Altstadt von Marrakesch bereitet Ihnen ein einzigartiges Erlebnis. Dort finden Sie die bunten Souks der Stadt, wo Sie typisch marokkanische Gewürze und andere handgefertigte Waren erwerben können. An jeder Ecke gibt es etwas Neues zu entdecken und es duftet herrlich nach orientalischem Essen. Vor Allem der berühmte Djemaa el Fna-Platz wird Sie mit seinem orientalischen Flair begeistern. Bahnen Sie sich Ihren Weg durch den Trubel des Platzes. Einheimische und Touristen besuchen diesen Ort gleichermaßen und feilschen um die besten Preise.

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Westsahara & Berberdörfer

Westsahara & Berberdörfer

Im Südosten Marokkos erstreckt sich ein Teil der weitläufigen Westsahara. Fern abseits der Hauptstraßen und größeren Städte finden Sie hier stattdessen endlos erscheinende Dünenlandschaften, verwunschene Oasen und viele traditionelle Berberdörfer.

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Königsstädte

Königsstädte

Obgleich Marrakesch die wohl bekannteste der vier Königsstädte Marokkos ist, so sind auch Fés, Rabat und Meknés einen Besuch absolut wert. Allesamt wurden ihre Altstätte und Festungen, genannt Medinas und Kasbahs, zu UNESCO-Weltkulturerbestätten erklärt.

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Kulinarik und Märkte

Kulinarik und Märkte

Die marokkanische Küche ist sehr vielseitig und hat für alle Geschmäcker etwas zu bieten. Typisch marokkanische Gerichte sind Harira und Couscous. Harira ist eine kräftige Suppe aus Linsen und Kichererbsen und wird häufig zum Fastenbrechen gegessen. Cousous ist das Nationalgericht von Marokko und wird der Tradition nach freitags nach dem Gebet gegessen. Diese und viele weitere kulinarische Highlights können Sie an jeder Ecke der Städte Marokkos probieren.

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Länderinformationen Marokko

Klima

Beste Reisezeit

An der Küste herrscht fast das ganze Jahr über warmes Mittelmeerklima, während der Wintermonate kann es im Norden kühler und feuchter werden. Die beste Reisezeit für Strandurlauber beginnt im April und endet im November. Im Landesinneren ist es heißer, trockener und dem Kontinentalklima ähnlich. Im Süden des Landes herrscht Wüstenklima (heiß und trocken mit besonders starker nächtlicher Abkühlung während der Monate Dezember und Januar). Im Flachland sind die kühleren Monate von Oktober bis April bei Besuchern sehr beliebt. In dieser Zeit ist es angenehm warm bis heiß, mit ca. 30 °C tagsüber und ca. 15 °C in der Nacht.

Klimatabelle Marokko

Jan.Feb.MärzApr.MaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Max. Temperatur °C16 1618 182022242524222017
Min. Temperatur °C121314151719212221191614
Sonnenstunden / Tag67889101098766
Regentage6565311124612
Wassertemperatur171717181921222322212018

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und einschließlich am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens vier freie Seiten verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.

 

Anmerkung zum Reisepass

Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder,

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Langzeit- oder Kurzzeitvisum) und Transitvisum.

Gültigkeit

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Transit

Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (4 x 3 cm) mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepasses (muss bei Antragstellung noch mindestens 90 Tage gültig sein) und Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankauszüge der letzten 3 Monate).
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.

(g) Hotelreservierung.

(h) Reiseticket für Hin- und Rückreise.

(i) Reiseschutzversicherung.

(j) Beglaubigte Bestätigung der Kostenübernahme im Falle eines Familienbesuchs.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen.

(l) Im Falle öffentlicher Ausschreibungen: eine Empfehlung des aufsichtsführenden Ministeriums; 
(m) Im Falle privater Verträge: eine schriftliche Empfehlung der Berufskammern; 
(n) Im Falle der Teilnahme an Messen und Ausstellungen: eine vom Organisator der Veranstaltung ausgestellte Einladung auf den Namen des Visumantragstellers; 
(o) Eine schriftliche Einladung eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens. 

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Hinweis: Die Visumgebühren, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums einzureichen.

Temporärer Wohnsitz

Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung zur Reise von ihren Sorgeberechtigten sowie Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen.

Einreisebeschränkungen

Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 3 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.

Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und einschließlich am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens vier freie Seiten verfügen.

 

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate bei der Ausreise empfohlen.

 

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):

(a) EU-Länder,

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 24 Oct 2023 11:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 28 Nov 2023 15:56:22 +0100)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Innenpolitische Lage; Grenzregion zu Algerien

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
2018 wurden zwei Touristinnen auf einer Wandertour in der Nähe des Mont Toubkal im Atlasgebirge Opfer eines Gewaltverbrechens mit terroristischem Hintergrund.

  • Vermeiden Sie, alleine und abseits von Straßen zu reisen.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren in den Bergregionen und Offroad-Touren in den Wüstengebieten (Zagora/Merzouga) grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit registrierten landeskundigen Reiseführern.
  • Erkundigen Sie sich ggf. tagesaktuell nach der Sicherheitslage für Touren bei den marokkanischen Polizeibehörden.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen, auch im Zusammenhang mit öffentlichen Sportveranstaltungen, können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Derzeit kommt es in Marokko immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die politische Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig, wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
  • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit Meinungsäußerungen zum Konflikt.

Grenzregion zu Algerien

Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.

Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, s. auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.

Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.

  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.

Westsahara

Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.

Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.Ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.

Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.

  • Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.

Rif-Gebirge

Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.

  • Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
  • Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.

Kriminalität

Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es teilweise auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen gegen Touristen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.

  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit.
  • Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen -  besonders, wenn sich jemand als ortskundiger Führer ausgibt und Ihnen seine Dienste anbietet.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.

In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu Überflutungen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.

Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.

Zugang zu den Fährhäfen

Der Zugang zu den Fährhäfen soll derzeit nur mit vorab gebuchten Tickets möglich sein.

  • Setzen Sie sich für weitergehende Informationen und Konditionen mit der Transportgesellschaft in Verbindung.

Infrastruktur/Verkehr

Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.

Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.

  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz.
  • Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück.

Führerschein

Der nationale deutsche Führerschein ist für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr ausreichend. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Die große Mehrheit der Marokkaner ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Allein reisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.

Außereheliche Beziehungen sind gesetzlich strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann, auf getrennte Zimmer bestehen.

Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

Streunende Hunde

Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können.

  • Halten Sie stets Abstand zu einzelnen und v.a. Gruppen von streunenden Hunden und nähern Sie sich ihnen in keinem Fall.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis drei Jahre.  LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.

  • Vermeiden Sie Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.

  • Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Bankkarte hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.

  • Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Bankkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Marokkos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Aktuelle Informationen bietet auch die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des Aéroports). Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: ja
  • Vorläufiger Reisepass: ja
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Kinderreisepass: ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die Dauer des Aufenthalts in Marokko gültig sein (Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom 26.10.2020). Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.

Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.

Über eine vor Ablauf des visumfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichem Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.

Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.

Minderjährige

Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d'identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. 

Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt.

Einfuhrbestimmungen

In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig.
Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.

Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinaus gehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.

Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt die ONSSA (Office National des Sécurité sanitaire des produits alimentaires).

Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.

Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kraftfahrzeug darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte" muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.

Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch, siehe auch Poliomyelitis, wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung eingefordert, die 12 Monate bis vier Wochen vor Ausreise aus dem Land mit Poliomyelitis-Ausbruch durchgeführt wurde.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Aus Casablanca wurden zuletzt im Jahr 2010 drei lokal erworbene Infektionen mit Plasmodium falciparum (Malaria tropica) gemeldet. Vor dem Auftreten dieser Fälle galt Marokko laut WHO als malariafrei und ist es seitdem auch wieder.
Es gibt derzeit kein relevantes Risiko für Reisende, so dass eine Expositionsprophylaxe (s.u.) ausreichend ist.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Weitere, durch Vektoren übertragene Infektionen kommen vor. Diese sind insgesamt nicht häufig. U.a. sind Fälle von Leishmaniasis, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Filariasis, Loiasis, Myiasis, Phlebovirus-, Rickettsia felis- Rift Valley Fieber-, Spotted Fieber- und West Nil Fieber beschrieben. Für andere Erkrankungen (z.B.Chikungunya, Dengue, Zika) ist der potentielle Vektor vorhanden.

Weitere Gesundheitsgefahren

Tuberkulose, Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Königreich Marokko.

Hauptstadt

Rabat.

Geographie

Marokko liegt an der westlichen Spitze Nordafrikas und wird im Osten von Algerien und im Süden von der Westsahara begrenzt. Durch die Mitte des Landes zieht sich das Atlasgebirge, das zu den fruchtbaren Ebenen und Sandstränden der Atlantikküste hin abfällt. Der Mittlere Atlas steigt vom Süden bis auf über 3000 m an und ist mit Pinien, Eichen und Zedern bewachsen, hier gibt es viel Weideland und kleine Seen. Das Rif-Gebirge erstreckt sich entlang der Nordküste. Ebenfalls an der Nordküste liegen die Häfen Ceuta (Sebta) und Melilla, die von Spanien verwaltet werden.

Regierung

Konstitutionelle Monarchie seit 1972. Verfassung von 1972, letzte Änderung 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 395 und Oberhaus mit 270 Mitgliedern. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges französisches und spanisches Protektorat).
West-Sahara: Der politische Status der West-Sahara ist nach wie vor ungeklärt. Die Demokratische Arabische Republik Sahara ist von 29 Mitgliedsländern der Organisation der Afrikanischen Einheit sowie von 77 Staaten weltweit anerkannt.

Staatsoberhaupt

König Mohammed VI., seit 1999.

Regierungschef

Aziz Akhannouch, seit Oktober 2021.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Übersicht

Wenn man in Marokko in seinem Hammam (Dampfbad) entspannt, seine Tagine (Schmorgericht) löffelt, in Souks um gute Ware feilscht oder sich einen bequemen Kaftan überwirft, ist es erstaunlich, wie leicht man in eine andere Kultur hineinschlüpfen kann.
Um sich zu orientieren, muss man nur zum Horizont schauen. Dort sieht man elegante Minarette neben rustikalen Befestigungsanlagen aus Lehm, die schimmernde Küste mit seidenweichem Sand und die gestreiften Schluchten des Hohen Atlasgebirges.
Marokko war immer um seine Unabhängigkeit bemüht, blieb jedoch offen für neue Ideen. Dies führte zu einer interessanten Mischung von Kulturen (hauptsächlich der afrikanischen Berber, Araber und Mittelmeervölker), Religionen und Sprachen mit uralten Wurzeln, aber erstaunlich modernen Ansichten.
Ob man in familienfreundlichen Riads (Gästehäusern) Urlaub macht, typische Kunstgewerbegegenstände aussucht oder seiner Fantasie auf Reisen in entlegene Berberdörfer freien Lauf lässt, man trifft immer auf Marokkaner, die durch ihre Gastfreundschaft alle Erwartungen übertreffen.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Royal Air Maroc (AT), die nationale marokkanische Fluggesellschaft, bietet Flugverbindungen nach Marokko u.a. ab Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Wien, Genf und Zürich.

Lufthansa (LH) fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Marrakesch und Casablanca sowie von München nach Marrakesch.

Condor (DE) verbindet Frankfurt/M., Hamburg und München nonstop mit Agadir.

Air Arabia Maroc (3O) fliegt ab Weeze nach Fès. 

Austrian Airlines (OS) fliegt in Kooperation mit Lufthansa (LH) via Frankfurt/M. nach Marrakesch und Casablanca und in Kooperation mit Swiss (LX) via Zürich nach Marrakesch. Laudamotion (OE) fliegt nonstop von Wien nach Marrakesch.

Swiss (LX) bietet Nonstop-Flüge ab Zürich und Genf nach Marrakesch an. Edelweiss Air (WK) fliegt ebenfalls nonstop ab Zürich nach Marrakesch.

Air Arabia Maroc (3O) bietet u.a. Flugverbindungen von Wien nach Marrakesch sowie von Köln/Bonn nach Nador.

Easyjet (EC) fliegt ab Basel-Mulhouse und ab Genf nach Agadir sowie ab Genf nach Rabat und nach Marrakesch. 

Wizz Air (W6) fliegt ab Wien nach Marrakesch.

Flugzeiten

Frankfurt/M. – Casablanca: 3 Std. 30 Min.; Frankfurt/M. - Marrakesch: 3 Std. 45 Min.; Frankfurt/M. - Agadir: 4 Std.; Wien - Casablanca: 3 Std. 50 Min.; Wien - Marrakesch: 4 Std. 20 Min.; Zürich - Casablanca: 3 Std. 20 Min.; Zürich - Marrakesch: 3 Std. 35 Min.

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Die beste Straßenverbindung ist über Algeciras in Südspanien oder Frankreich mit einer der Auto-/Passagierfähren nach Tanger, Ceuta, Nador oder Melilla. Bereist man das Land mit dem Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der marokkanischen Zollbehörde vor.

Von Grenzübertritten nach Mauretanien über die West-Sahara wird wegen der Verminung des Grenzgebietes abgeraten. Die Grenze nach Algerien ist geschlossen; die Einreise auf dem Landweg ist daher nicht möglich.

Maut: Marokkos Autobahnen sind zum Teil mautpflichtig, mit Schranken bei Ein- und Ausfahrt an den entsprechenden Strecken. Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten gültig. Bei einigen Mietwagenfirmen wird allerdings die zusätzliche Vorlage des Internationalen Führerscheins verlangt.

 

Anreise mit der Bahn

Die Bahnverbindungen zwischen Marokko und Algerien sind derzeit eingestellt; der Bahnverkehr endet in Oujda, nahe der algerischen Grenze.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen sind Tanger, Casablanca, Agadir und Ceuta, die auch von Kreuzfahrtschiffen oder Fähren angelaufen werden.

Kreuzfahrtschiffe

Kreuzfahrtschiffe von Phoenix starten in Hamburg und Bremerhaven mit Zwischenstopps in marokkanischen Häfen. Auch Reedereien wie MSC, Royal Caribbean und Seabourn laufen im Rahmen ihrer Kreuzfahrten Marokko an.

Fähranbieter

Fähren von Trasmediterranea verbinden Algeciras (Spanien) mit Ceuta und Tanger sowie Almeria mit Nador. Zwischen Nador und Séte (Frankreich) sowie Tanger und Genua (Italien) verkehren mehrmals wöchentlich Fähren von Grandi Navi Veloci.

Regelmäßigen Schiffsverkehr von Spanien aus bietet auf den Strecken Tarifa-Tanger und Gibraltar-Tanger das Fährunternehmen FRS. Auf den Strecken Almería-Melilla, Almeria-Nador und Málaga-Melilla verkehren Fähren von Balearia und auf der Strecke Motril-Al Hoceima die Fähren von Naviera Armas.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Royal Air Maroc (AT)Air Arabia Maroc (3O) und Ryanair (FR) bedienen den Inlandsflugverkehr und verbinden u.a. Casablanca und Marrakesch mit weiteren marokkanischen Städten.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das marokkanische Straßennetz umfasst ca. 57.000 km, wovon etwa 36.000 km asphaltiert sind; alle anderen Straßen sind unbefestigt. Vor allem um Marrakesch und Agadir sind die Straßen sehr gut ausgebaut. Die größeren Städte verbinden Autobahnen.

Die Küstenstraße zwischen Tanger und Saidia, auf der verschiedene Badeorte liegen, führt auf etwa 470 km durch eine wilde und zerklüftete Landschaft entlang des Mittelmeers (Fahrtdauer: ca. 7 Std. 40 Min.).

Maut: Einige marokkanische Autobahnen sind mautpflichtig. An den mautpflichtigen Strecken befinden sind bei der Ein- und Ausfahrt Schranken. Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.

Tankstellen: In marokkanischen Städten gibt es ausreichend Tankstellen; in abgelegenen Gebieten sollten Reisende jedoch sich bietende Tankmöglichkeiten immer nutzen. In Melilla und Ceuta, den spanischen Enklaven, besteht die Möglichkeit zollfrei zu tanken.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Vor allem um Marrakesch und Agadir sind die Straßen sehr gut ausgebaut. Die unbefestigten Straßen und Pisten südlich und östlich des Atlasgebirges sind wegen starker Regenfälle im Frühjahr und Schnee im Winter oft nicht oder nur schwer befahrbar.

Staßenklassifizierung

Das marokkanische Straßennetz umfasst
- Autobahnen (Kennzeichnung: A und eine Zahl);
- Nationalstraßen (Kennzeichnung: N und eine ein- oder zweistellige Zahl);
- Regionalstraßen (Kennzeichnung: R und eine dreistellige Zahl) sowie
- Provinzialstraßen (Kennzeichnung: P und eine vierstellige Zahl).

Autovermietung

Die großen internationalen Autovermieter sind sowohl an Flughäfen als auch in größeren Städten zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens 1 Jahr besitzen; das Maximalalter beträgt bei einigen Vermietern 65 Jahre.

Taxi

Taxis findet man vor allem in größeren Städten. Kleine Taxis (petits taxis) werden im Stadtverkehr genutzt und sind mit Taxametern ausgestattet, wobei Reisende immer darauf achten sollten, dass diese auch eingeschaltet sind.

Im Überlandverkehr sind größere Taxis (grands taxis) im Einsatz, die man mit anderen Passagieren teilen kann. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Fahrgäste und der Länge der Strecke und sollte im Voraus vereinbart werden.

Reisebus

Das Busnetz ist weit verzweigt; praktisch jeder Ort ist per Bus erreichbar. Busse von CTM und Supratours verbinden die größeren Orte im ganzen Land. Daneben gibt es eine Vielzahl an privaten Busunternehmen, die auch kleinere Orte regelmäßig anfahren. Die Fahrpreise sind besonders im Regionalverkehr günstig.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Im Kreisverkehr gilt rechts vor links.
- Beim Parken an Parkuhren drohen hohe Geldstrafen, wenn die Parkzeit nicht eingehalten wird; oft werden sogar Fahrzeugkrallen angebracht, was zu weiteren Kosten und unter Umständen mehreren Stunden Wartezeit führt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40-60 km/h (Beschilderung beachten!);
- Landstraßen: 100 km/h;
- Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Unfällen und Pannen mit einem Mietwagen ist immer zuerst die Mietwagenfirma zu benachrichtigen.

Die ADAC-Partnerclubs in Marokko sind der Royal Automobile Club Marocain (RACM), Tel. +212 (0)5 22 20 03 96 und der Touring Club du Maroc (TCM), Tel. +212 (0)5 22 20 30 64.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten gültig. Bei einigen Mietwagenfirmen wird allerdings die zusätzliche Vorlage des Internationalen Führerscheins verlangt. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Nachtfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden, da u.a. unbeleuchtete Fahrzeuge oder auch Tiere auf der Fahrbahn zu Unfällen führen können.

 

Unterwegs in der Stadt

In Casablanca haben Reisende die Wahl zwischen einem weitverzweigten Busnetz, einer Straßenbahnlinie, die die Stadt von Ost nach Südwest durchquert, einer S-Bahn, die die Stadt mit dem Flughafen verbindet und Taxis.

Die Großstädte des Landes besitzen gut ausgebaute Busnetze; Taxis sind ebenfalls überall verfügbar.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das marokkanische Bahnnetz wird vom Office National des Chemins de Fer (ONCF) betrieben. Die Hauptbahnstrecken sind die Nord-Süd-Verbindung Tanger-Rabat-Casablanca-Marrakesch und die Ost-West-Verbindung Oujda-Fes-Rabat; die beiden Strecken kreuzen sich u.a. in Sidi Kacem.

Es gibt klimatisierte Schnellzüge, schnelle Vorort-Pendlerzüge (Trains Navettes Rapides (T.N.R.)) und die so genannten Trains Ordinaires, die alle Stationen des marokkanischen Streckennetzes miteinander verbinden. Zwischen Marrakesch und Tanger verkehren auch Nachtzüge. Rabat und Tanger sind über eine TGV-Hochgeschwindigkeitsstrecke verbunden (Fahrtzeit: 1 Std. 20 Min.).

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist besonders auf dem Land z.T. technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen besonders auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In allen Großstädten gibt es gute medizinische Einrichtungen, einschließlich Notdienst-Apotheken (manchmal im Rathaus), die außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos ärztliche Behandlung. Grundsätzlich ist keine Kostenrückerstattung für Sachleistungen (Medikamente, ärztliche Behandlung) möglich.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] 2010 wurde Marokko von der WHO für malariafrei erklärt.

[2]  Eine Pflichtimpfung gegen Polio besteht für Reisende aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (z. B. Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.). Bei der Einreise muss die Impfung mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr her sein. Außerdem ist ein internationaler Impfnachweis nach WHO-Standard mitzuführen. Reisende, die direkt aus Europa einreisen, benötigen jedoch keinen Impfnachweis.

[3] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht in der Regel nur bei besonderen Expositionen. Die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Landesweit besteht ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung in Erwägung zu ziehen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.

Geld

Währung

1 Marokkanischer Dirham (Dh) = 100 Centimes. Währungskürzel: Dh, MAD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 25 und 20 Dh im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2, 1 und 1/2 Dh sowie 20 und 10 Centimes.

Kreditkarten

Die größeren internationalen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und in Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeld kann in größeren Städten auch mit Kreditkarte von Geldautomaten abgehoben werden. Jedoch haben sich Falschbuchungen an Geldautomaten in Marokko mit deutschen Kreditkarten in letzter Zeit gehäuft.

Geldautomaten

Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Marokko in größeren Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Die Geldabhebung funktioniert jedoch nicht immer verlässlich. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Marokko nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Winter: Mo-Fr 08.00-11.15 und 14.15-16.30 Uhr.
Sommer: Mo-Fr 08.00-14.30 Uhr.
Ramadan: 09.30-14.00 Uhr.

Auf internationalen Flughäfen und in größeren Hotels auch Sa und So 09.00-13.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht erlaubt, wird jedoch bis zu 2.000 Dh pro Ein- bzw. Ausreise toleriert. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, ab einem Gegenwert von 100.000 Dh jedoch deklarationspflichtig. 

Der Rücktausch der Landeswährung in Fremdwährungen ist wie folgt gestattet:
Aufenthalt bis 48 Std.: 100% des bei der Ankunft eingetauschten Betrages.
Aufenthalt über 48 Std.: 50% des bei der Ankunft eingetauschten Betrages.

Geldwechsel

Marokkanische Dirham können nur in Marokko erworben werden. Der Geldwechsel sollte ausschließlich in offiziellen Wechselstuben erfolgen, die an ihrem goldenen Logo zu erkennen sind, und an Hotelrezeptionen. Der Umtausch ist gebührenfrei und man erhält eine Quittung, die bis zur Ausreise aus Marokko aufbewahrt werden muss, um ggf. den Rücktausch nicht benötigter Dirham zu gewährleisten.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Arabisch und die Berbersprache Tamazight. Es werden weitere Berbersprachen gesprochen. Geschäfts- und Bildungssprache ist Französisch, das vor allem in Geschäfts-, Regierungs- und Verwaltungskreisen gesprochen wird. Im Norden spricht man auch Spanisch, in den Städten und Touristenzentren oft auch etwas Englisch.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Marokko eingeführt werden (Personen ab 21 J.):

200 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm (150 ml);

Eau de Toilette (250 ml);
Kaffee, Tee und Nahrungsmittel nur in Form von Reiseproviant;
Geschenke in einem Wert von bis zu 2.000 Dh.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Jagdgewehren und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt. Die Einfuhr von rezeptpflichtigen Medikamenten ist nur mit ärztlicher Bescheinigung und Kopie des Rezeptes möglich.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, Drogen, pornografische Erzeugnisse, Waffen, Kriegswaffen und -munition, bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse.

Weitere Informationen sind vom marrokanischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Internationale Direktdurchwahl. Landesvorwahl 00212. Ortsvorwahlen: Casablanca 22, Marrakech 44 und Rabat 37.

Die Zahl der öffentlichen Telefonzellen nimmt in Marokko stetig ab. Sie stellen deshalb für Touristen kein verlässliches Kommunikationsmittel mehr dar. Wer jedoch auf öffentliche Telefone angewiesen ist, kann auf das noch bestehende Netz der von Maroc Telecom betriebenen Téléboutiques zurückgreifen, die dank ihrer blauen Aushängeschilder leicht erkennbar sind. Die öffentlichen Telefone in den Téléboutiques sind mit Münz- und Telefonkarten nutzbar. Die Telefonkarten sind in den Téléboutiques selbst, in Postämtern und in Tabakläden erhältlich. Kunden können sich in den Téléboutiques beraten lassen und erhalten auf Wunsch Wechselgeld. Am günstigsten sind die Tarife nachts und an Feiertagen.

Internationale Auskunft: 120, Stadtpolizei:19, Notarzt und Feuerwehr: 15.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G 2100 und 4G LTE. Netzbetreiber sind u.a. Maroc Telecom, Inwi und Orange Maroc. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Maroc Telecom bietet eine sehr gute Netzabdeckung, Touristenzentren werden jedoch von beiden Anbietern gut abgedeckt. Oft lohnt sich der Erwerb einer marokkanischen Prepaid-SIM-Karte, besonders wenn auch viele Telefonate innerhalb Marokkos geführt werden.

Internet

Kostenloses WiFi bieten viele Geschäftszentren, Hotels, Restaurants und Internetcafés in jeder Stadt. Hauptinternetanbieter sind u.a. Maroc Telecom und Orange Maroc. Mit der Prepaid-Karte von Maroc Telecom kann man einen Monat lang unbegrenzt mit dem Laptop, iPhone und Smartphone mobil im Internet surfen. Maroc Telecom bietet zudem die beste Netzabdeckung. In den meisten Städten gibt es zahlreiche Verkaufsstellen für Prepaid-Karten.

 

Post

Postsendungen nach Europa sind 7-11 Tage unterwegs, die Zustellung ist nicht immer zuverlässig. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.30-18.30 Uhr, Sa 08.30-14.00 Uhr.

Radio

Deutschsprachige Radiosender lassen sich in Marokko über das Internet empfangen und im Norden des Landes auch über Astra-Satelliten.

Einkaufen

Überblick

An bestimmten Wochentagen finden in den Städten und Dörfern Märkte statt, die Souks genannt werden. Alle Produkte der Region werden angeboten. Es gibt auch Coopartim-Geschäfte (Angehörige des Kunstgewerbeverbandes), in denen die Waren zu Festpreisen angeboten und Echtheitszertifikate ausgestellt werden. Besondere Einkaufstipps sind Lederwaren, Kupfer- und Silberwaren, Kleidung aus Seide und anderen Stoffen, wollene Läufer, Teppiche und Decken. Handeln ist üblich, der Endpreis sollte etwa ein Drittel des geforderten Preises betragen. Im Süden des Landes gibt es Versteigerungen von Berberteppichen in Marrakesch, Taroudant und Tiznit - man sollte einen Führer mitnehmen.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Sa 08.30-13.00 und 14.30-19.30 Uhr (in Tanger Mo-Sa 08.30-12.00 und 14.00-19.00 Uhr). Einige Läden in den Medinas (Souks) sind sonntags geöffnet, und viele Geschäfte haben freitags geschlossen.

Kulinarisches

Übersicht

Spezialitäten sind Harira (dickflüssige Suppe) und Bastilla, eine Pastete mit Taubenfleisch, die aus vielen Schichten dicken Teigs gemacht wird. Tajine, ein Eintopf aus Huhn, Pflaumen, Mandeln und Gemüse, wird in einem speziellen Tongefäß gegart. Couscous das marokkanische Nationalgericht, hat Hirse oder gedämpften Weizengrieß zur Grundlage, dazu kommen Ei, Huhn, Lamm, Gemüse oder süße Gewürze. Tajina sind leckere, dicke Eintopfgerichte mit mariniertem Lamm oder Huhn. Hout ist eine Fischvariante des gleichen Gerichtes, Djaja Mahamara ist ein mit Mandeln, Grieß und Rosinen gefülltes Huhn und Mchoui ein am Spieß gegarter Hammel. Zum Nachtisch gibt es oft Kab-el-Ghzal, ein Mandelgebäck, oder süßen Couscous. Hotelrestaurants bieten häufig auch internationale Küche an.

Getränke:
Das Nationalgetränk ist Pfefferminztee, der aus frischer Minze und Zucker zubereitet wird. Der Kaffee ist sehr stark (außer zum Frühstück). Einheimischer Wein, Bier und Mineralwasser sind gut und preiswert. Importierte Getränke sind teuer.

Kultur

Religion

Überwiegend islamisch (98,7%); jüdische und christliche Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Viele der Höflichkeits- und Umgangsformen sind französischen Ursprungs. Alltagskleidung wird überall akzeptiert; Badebekleidung und Shorts gehören allerdings an den Strand.

Rauchen ist sehr verbreitet, es ist durchaus üblich, einander Zigaretten anzubieten. In öffentlichen Gebäuden wie in Supermärkten und in Büros ist das Rauchen verboten. 

Fotografieren: Öffentliche Einrichtungen wie Polizeigebäude, Gerichte oder auch Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Trinkgeld: In Hotel- und Restaurantrechnungen ist die Service-Gebühr zwar normalerweise bereits enthalten, dennoch wird ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10% erwartet. Taxifahrer, Friseure, Platzanweiser und andere Dienstleister erwarten ebenfalls ein Trinkgeld.

Landesdaten

Vorwahl

+212

Fläche(qkm)

716,550 km sq

Bevölkerung

36.47 million

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

83 per km sq

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

15

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Häufig gestellte Fragen zu Marokko

Was sind die Verkehrsregeln in Marokko?

Um ein Auto in Marokko zu fahren, ist der deutsche Führerschein mit Vorlage des Reisepass ausreichend. Es herrscht Rechtsverkehr. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind max. 40-60 km/h erlaubt, auf Landstraßen 100 km/h und auf Autobahnen darf man bis zu 120 km/h fahren. Einige Autobahnen sind gebührenpflichtig. Radarmessungen sind Marokko keine Seltenheit!

Die Straßen- und Verkehrsschilder sind zum größten Teil wie die Ihnen bekannten europäisches Schilder gestaltet.

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie auf Ihrem Weg Eseln, Kamelen und Schafen ausweichen müssen. Auch Polizeisperren kommen regelmäßig vor. Seien Sie jedoch unbesorgt. Meistens werden die Touristen nur nach Ihrem Reiseziel gefragt und anschließend durchgewunken.

Das auffällig häufige Hupen in Marokko ist eine Art der Kommunikation und nicht zu verwechseln mit der Bedeutung hier zu Lande.

 

Wann ist die beste Reisezeit für Marokko?

Die landschaftliche und klimatische Vielfalt machen Marokko zu einem beliebten Ganzjahresziel. Je nach Region variiert die beste Reisezeit daher stark. Denn während im Norden und Nordwesten ein mediterranes Klima herrscht, bewirkt die Sahara im Süden und Südosten ein kontinentales Klima. Im Allgemeinen ist die beste Reisezeit der Frühling und der Herbst da dort in allen Regionen ein angenehmes Klima herrscht. Im Schnitt können Sie mit Temperaturen von ca. 26 °C rechnen bei geringer Niederschlagswahrscheinlichkeit.

  • Küstenregion im Norden und Nordwesten: April bis November, mediterranes Klima, beliebt für: Städtereisen und Erkundung des Atlasgebirge
  • Marrakesch: September bis Mai, Städtetrip
  • Westsahara und Süden/Südosten: Oktober bis April, trockenheißes Klima, beliebt für Rundreise durch Westsahara mit Erkundung der Berberdörfer
  • Küstenregion im Südwesten (Agadir): April bis November, mediterranes Klima, beliebt für Stranderholung
Ist Marokko ein sicheres Reiseziel?

Marokko ist ein sicheres Reiseziel.

Achten Sie aber vor Allem in der Nähe von touristischen Attraktionen auf Ihre Taschen und bewahren Sie Wertgegenstände sicher auf.

Allein von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien in der Westsahara wird abgeraten. Die von viamonda angebotenen Reisen beinhalten keinen Besuch dieser Region. Beliebte Touristenorte, wie Zagora, Erfoud und Merzouga sind weiterhin sichere Orte, welche Ohne Bedenken besucht werden können.

 

Wird für Marokko ein Visum benötigt?

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Marokko kein Visum. Sie benötigen lediglich einen Reisepass, welcher nach Abreise noch mindestens 6 Monate lang gültig sein muss.

Starke Partnerschaft auf solidem Grund

Experten für Zuverlässigkeit und Reisequalität

Michael Tenzer, CEO Viamonda
Michael Tenzer

Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda

Karim Twerenbold, VR Präsident, Twerenbold Reisen Gruppe
Karim Twerenbold

VR Präsident
Twerenbold Reisen

Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.

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Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.

Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.

Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.

Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.

 

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